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Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DGUV V3

Was ist eine Prüfung nach DGUV V3?

Die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3 ist eine geforderte Überprüfung, die die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden erhöht.
Diese ist in Deutschland seit langem Pflicht und ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der meisten Unternehmen. Egal ob Bildschirm, Computer, Stecknetzteil, Verlängerungsschnur, Bohrmaschine oder Kaffeemaschine, alles was einen Netzstecker hat muss regelmäßig überprüft werden.

Ablauf und Vorraussetzungen

Für die Prüfungsintervalle gibt es feste Vorschriften, die der Unternehmer zwingend einhalten muss. Die vorschriftsmäßige Durchführung der Prüfung darf nur von Fachkräften durchgeführt werden, die eine Zertifizierung erworben haben.

Als Erstes wird bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eine Sichtprüfung durchgeführt, um offensichtliche Schäden festzustellen. Anschließend folgt die Funktionsprüfung der Geräte. Im letzten Schritt kommen Messgeräte zum Einsatz, um sicherzustellen, dass Maximalwerte wie z.B. bei der Spannung nicht zu hoch sind.

Zeitpunkt und Nachweis

Nicht alle elektronischen Geräte haben die gleichen Testintervalle und -zeiten. Derartige Hinweise können vom Hersteller oder Gesetzgeber erhalten werden. Jedoch müssen alle unter Spannung arbeitenden ortsveränderlichen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und jeder Wiederinbetriebnahme überprüft werden.

Jede Prüfung muss nachgewiesen werden. Dafür wird bei der Überprüfung ein Prüfprotokoll angefertigt und Ihnen anschließend übergeben. Auf einigen Geräten wird zudem ein Prüfsiegel angebracht, welches ebenso als Nachweis dient.

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