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Infos zur DSGVO
Das Europäische Parlament hat die von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzespakete für Digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) angenommen. Damit sind große Techunternehmen demnächst verpflichtet, eine Reihe von teilweise einschneidenden Maßnahmen auf ihren Plattformen durchzusetzen. Der DMA nimmt dabei die Marktmacht von großen Anbietern (sogenannten Gatekeepern) ins Visier, während der DSA auf Inhalte zielt. Grundsätzlich fällt alles unter das Motto: Was offline gilt, soll auch online durchgesetzt werden.
Einer der interessantesten und gleichzeitig umstrittensten Punkte dürfte sein, dass sich große Anbieter, die auf einem bestimmten Gebiet den Markt quasi allein beherrschen, für kleinere Wettbewerber öffnen sollen (wenn diese das möchten). WhatsApp z.B. hat solch eine Marktmacht unter den Messengern, dass man nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln kann. Man könnte mit der Mehrheit seiner Kontakte nicht mehr kommunizieren, da diese vielleicht nicht mit wechseln. Das könnte sich nun ändern. Nach den neuen Regelungen könnten zukünftig auch Nutzer kleinerer Messenger mit WhatsApp-Nutzern Nachrichten und Dateien austauschen.
Einige Kritiker befürchten jedoch, dass unter dieser erzwungene Kompatibilität die Sicherheit leiden könnte, da diese dann künftig auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruhen würde. Hier gilt es, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Große Plattformen, die neben fremden auch ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen anbieten (z.B. Amazon), dürfen diese in Zukunft nicht mehr bevorzugt platzieren oder bewerten.
Vorinstallierte Software und Apps (z.B. Google Dienste auf Smartphones) sollen zukünftig problemlos deinstallierbar sein. Außerdem soll man neben den Standard App-Stores auch die von Drittanbietern nutzen können.
Die Verwendung von personenbezogenen Daten für zielgerichtete Werbung soll nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung möglich sein. Für Kinder wird zielgerichtete Werbung auf Grundlage sensibler Daten komplett verboten.
Mit dem DSA wird das Ziel verfolgt, die Verbraucher effektiver vor Fake-News, Hasspostings und illegalen/gefälschten Dienstleistungen zu schützen.
Plattformen sollen verpflichtet werden, schneller auf illegale Online-Inhalte reagieren. Produkte und Dienstleistungen auf Online-Marktplätzen sollen öfter auf Echtheit und Legalität überprüft werden.
Außerdem sollen die Plattformen für mehr Transparenz über ihr Vorgehen sorgen, indem sie klarer informieren, wie ihre Inhalte moderiert und Nutzern empfohlen werden.
Sogenannte Dark Patterns werden verboten. Dabei handelt es sich um Praktiken, die Nutzer durch gezieltes Design oder Vorschlägen zu bestimmten Entscheidungen bringen sollen. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Cookie-Consent-Banner, bei denen der Zustimmungsbutton besonders hervorgehoben wird, um den User zur Zustimmung zu bewegen.
Die großen Techunternehmen haben nicht umsonst lang gegen diese Bestimmungen gekämpft, denn sie bringen enorme personelle und ressourcenaufwendige Regelungen mit sich. Wie das ganze seitens der Unternehmen umgesetzt wird, ist bisher noch unklar. Die Strafen bei einem Verstoß sind nicht unerheblich: Bis zu 10% des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Umsatzes. Die technischen Details für beispielsweise die Kompatibilität von Messengern untereinander haben auf jeden Fall noch Klärungsbedarf.
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