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Bundestag beschließt neues Datenschutzgesetz

Im April diesen Jahres hat der Bundestag ein neues Datenschutzgesetz beschlossen. Das Anpassungsgesetz musste entsprechend der Datenschutzgrundverordnung entstehen, diese ist ab Mai 2018 europaweit gültig. Wir fragen uns natürlich warum ein deutsches Gesetz, wenn doch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in Deutschland gelten wird? In der DSGVO existieren jedoch Öffnungsklauseln, somit ist es einzelnen Mitgliedsstaaten möglich, bestimmte Sachverhalte konkreter lokal zu regeln aber auch Rechte und Pflichten aus der Verordnung auf nationaler Ebene einzuschränken.

Die Verordnung finden Sie unter http://eur-lex.europa.eu/

Die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) hat zum Ziel, einen EU übergreifenden gültigen Datenschutzstandard zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 müssen natürlich Unternehmen und Behörden diese gesetzlichen Anforderungen bereits umgesetzt haben. Dies bedeutet natürlich, dass auch bereits ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung durch die Datenschutzbehörden überprüfbar ist.

Durch die neue Grundverordnung wird sich der Datenschutz für deutsche Unternehmen und Behörden natürlich nicht grundlegend ändern. Neue Anforderungen wie z.B. die “Privacy by Design / Default” kommen hinzu. Viele Prozesse bleiben aber auch gleich. Natürlich können eventuell auch alltägliche Dokumente wie Einwilligungserklärungen etc. betroffen sein und sollten durch den Betriebsverantwortlichen angepasst werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Anwalt oder IT Sicherheitsexperten über notwendige Anpassungen.
Im laufe des Jahres werden wir an dieser Stelle bei Bedarf eventuell ein entsprechendes Seminar anbieten.