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Die umstrittene Urheberrechtsreform und was sie bedeutet

von | 04. August 2021 | NEWS

Seit dem 01. August ist nun das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, oft auch “Artikel 17” oder “Artikel 13” genannt, in Kraft. Zehntausende Menschen in Europa demonstrierten 2019 dagegen und bangten um das Internet wie es bisher war. Upload-Filter waren laut den Gegnern des Gesetzes unvermeidbar und würden so Musiker und Künstler auf Social Media einschränken. Doch kommt es jetzt tatsächlich so oder bleibt erstmal alles, wie es ist?

Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Artikel und auch sonst keinerlei Rechtsberatung durchführen und Sie sich auf jedem Fall bei Ihrem Rechtsberater, Datenschutzverantwortlichen über den aktuellen Stand informieren sollten.

Was soll sich mit Artikel 17 ändern?

Grundsätzlich sollen Urheberrechtsinhaber mehr Kontrolle ihre Publikationen erhalten. Dafür sollen die Plattformen, auf denen die potentiell unrechtmäßig verwendeten Inhalte veröffentlicht werden, in die Pflicht genommen werden. Youtube, Facebook, Twitch und Co. sollen also selbst verhindern, dass geschützte Inhalte hochgeladen werden oder können bei Verstößen für ihre Nutzer haftbar gemacht werden.

Damit die befürchteten Upload-Filter vermieden werden, sieht das Gesetz der Bundesregierung Bedingungen vor, unter denen urheberrechtlich geschützte Inhalte dennoch lizenzfrei verwendet werden dürfen. Diese fallen jedoch ziemlich mager aus – man darf zukünftig

  • bis zu 15 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Films, Laufbilds oder einer Audiospur
  • bis zu 160 Zeichen eines Texts
  • 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik

in seinen Werken verwenden, wenn diese weniger als die Hälfte des ursprünglichen Werkes ausmachen und zu Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie oder Pastiche mit anderen Inhalten kombiniert werden. Außerdem sollen Nutzer der Plattformen mit dem Konzept der “mutmaßlich erlaubten Nutzung” geringfügig genutzte geschützte Inhalte kennzeichnen können. So würden diese nicht sofort beim Upload von Upload-Filtern geblockt werden. Als Gegenpart sollen Rechteinhaber die Möglichkeit bekommen, ihrer Meinung nach rechtswidrig genutzte Inhalte zu sperren. Am Ende bleibt den Plattformen jedoch faktisch nur der Einsatz von Upload-Filtern übrig, um die Fülle an Inhalten effektiv kontrollieren zu können.

Ungelöste Fragen und Probleme

Der Einsatz von Upload-Filtern an sich ist problematisch, da schon in der Vergangenheit derartige Algorithmen fehleranfällig waren oder von Rechteinhabern gezielt ausgenutzt wurden, um unerwünschte Inhalte zu sperren. Viele Content-Creator und auch Rechteinhaber wissen noch gar nicht so recht, was auf sie zukommt oder was noch erlaubt ist:

Wie oft darf man die oben genannten Bedingungen in einem Video verwenden?
Werden Inhalte in anderen Ländern anders behandelt?
Was passiert mit Inhalten, die in der Vergangenheit veröffentlicht wurden?
Wird die Reform in diesem Zustand überhaupt Bestand haben? (Polen hat bereits dagegen geklagt…)
Was passiert mit Gaming, Reactions, Reviews, …?

Fest steht, dass die Plattformen nachrüsten müssen, da aktuelle Upload-Filter nicht in der Lage sind, derart feinfühlig zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden. Bis Klarheit seitens der Anbieter und der EU herrscht sollte man sich mit der Nutzung von potentiell betroffenen Inhalten wohl zurückhalten, sich rechtliche Hilfe suchen oder Rechteinhaber kontaktieren.

Der Videoproduzent David Hain hat aufgrund der Reformen seinen Youtube-Kanal umgestellt und zeigt in diesem Video einmal die Sicht des Content-Creators sowie die Probleme und Unsicherheiten. Wie es in Zukunft weiter geht, bleibt abzuwarten.

 

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