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Infos zur DSGVO
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Website betreiben, benötigen laut § 5 Telemediengesetz und § 55 RStV fast immer ein Impressum. Nur Websites, die für “private” Zwecke, wie Familie und Freunde gedacht sind, benötigen keines. Verstoßen Sie gegen die Impressumspflicht auf Ihrer Website, drohen Abmahnungen. Wir zeigen in diesem Artikel, welche grundlegenden Angaben hineingehören und was abhängig vom Betreiber hinzu kommt.
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten. Bitte lassen Sie Ihr Impressum vor der Veröffentlichung von einem Fachanwalt prüfen.
Folgende Angaben gehören in jedes Impressum:
Dazu kommen je nach Berufsfeld oder Firmenangebot weitere Angaben. Beispielsweise müssen Sie eine inhaltlich verantwortliche Person mit Anschrift angeben, falls Sie ein redaktionell-jounalistisches Angebot auf der Website präsentieren.
Eine Angabe, die sehr häufig bei Online-Händlern vergessen und dementsprechend abgemahnt wird, ist die Verweisung auf die Online Streitbeilegungsplattform der EU. Als Online-Händler gilt jeder, dessen Produkte oder Dienstleistungen direkt auf der Website erworben werden können. Dieser Link muss für den User anklickbar sein. Das sieht dann aus wie folgt:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Außerdem muss Ihr Impressum am besten auf jeder Unterseite Ihrer Website unmittelbar mit maximal 2 Klicks aufrufbar sein. Dazu sollten Sie das Impressum in einer Form ausgeben, welches für jeden Nutzer auf jeder Plattform lesbar ist, also z.B. nicht in einer PDF.
Wenn Sie als Unternehmen E-Mails versenden, gelten diese als Geschäftsbriefe. Auch in diesen gilt die Impressumspflicht und so müssen oben genannte Pflichtangaben aufgeführt werden.
Jede Website, die über den privaten Gebrauch hinaus geht, benötigt von Rechts wegen ein Impressum. Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung eines Impressums benötigen, empfehlen wir folgende Impressumsgeneratoren:
Impressumsgenerator von e-Recht 24
Impressumsgenerator von der IT-Recht-Kanzlei
Bild von Yvonne Scholz auf Pixabay
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