Viele Unternehmer und Ladeninhaber haben es vermutlich schon erlebt: Nicht nachvollziehbare oder ungerechtfertigte negative Bewertungen bei Google.
Warum wird so bewertet und was sind die Folgen?
Die Verfasser können unterschiedlichste Gründe haben, z.B. eine persönliche Abneigung gegen den Inhaber oder die Ablehnung des Unternehmenskonzepts (z.B. Fleischliebhaber hasst aus Prinzip veganes Restaurant). Meist haben die Verfasser solcher Rezensionen Ihre Dienstleistungen nicht einmal in Anspruch genommen, wie bei folgendem Beispiel eines Bekannten:
Der Betroffene hatte ein Hotel vom Vorbesitzer übernommen und grundsätzlich umgebaut. Der Bewerter hat damit ein Problem und äußert sich in einer 1-Sterne-Rezension.
Solche Bewertungen haben das Ziel, den Ruf des Betroffenen zu schädigen. Schnell passiert das vor allem bei jungen oder lokal begrenzten Unternehmen mit wenigen Rezensionen, wo eine negative Bewertung sofort den Gesamtwert herunterzieht. In unserem Beispiel war das z.B. eine Bewertung von nur vier, wodurch das Gesamtergebnis sofort um einen Punkt absackte. Natürlich wird auch die Sichtbarkeit Ihrer Website in Mitleidenschaft gezogen, da sie bei schlechten Wertungen niedriger in den Suchergebnissen platziert wird.
Um das zu verhindern oder rückgängig zu machen gibt es verschiedene Ansatzpunkte.
Wir weisen daraufhin, dass wir keinerlei umfassende rechtliche Beratung anbieten können.
Gegen ungerechtfertigte Google-Rezensionen vorgehen
Melden Sie die Rezension bei Google
Dafür klicken Sie auf die drei Punkte rechts neben der Rezension und dann auf “Melden”. Anschließend können Sie einen Grund auswählen, was für unser vorangegangenes Beispiel der “Interessenskonflikt” wäre. Dann wird diese Bewertung von Google überprüft und eventuell wird sie gelöscht. Dieser Vorgang kann eine Weile dauern.
Stellen Sie den Sachverhalt richtig dar
Falls das Melden nicht zum Erfolg führt, können Sie dem Bewerter auch öffentlich antworten und so Ihren Standpunkt direkt darunter klarstellen. Dabei sind Sie auch als Inhaber gekennzeichnet. Dafür benötigen Sie einen Google-Account mit aktiviertem Google MyBusiness für Ihr Unternehmen. Wenn Sie sich auf diesem angemeldet haben, erscheint unter der Rezension die Schaltfläche “Antworten”.
Was Google MyBusiness sonst noch für nützliche Vorteile bietet, lesen Sie in diesem Artikel. Gerne können wir Ihnen beim Einrichten Ihres Google MyBusiness-Accounts behilflich sein.
Animieren Sie Ihre zufriedenen Kunden
Sie können dem negativen Effekt auch entgegenwirken, indem Sie Ihre zufriedenen Kunden zum Bewerten auf Google anregen. Platzieren Sie z.B. einen Hinweis mit QR-Code in Ihren Räumlichkeiten, bauen Sie einen entsprechenden Satz in Ihre E-Mail-Signatur ein oder sprechen Sie Ihre Kunden persönlich an.
Frühere Kunden sollten Sie nicht wegen einer Bewertung anschreiben, wenn sie nicht der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck zugestimmt haben.
Holen Sie sich rechtliche Hilfe
Wenn das alles nichts hilft und Sie der Überzeugung sind, im Recht zu sein, wenden Sie sich an darauf spezialisierte juristische Partner, wie z.B. trust1.
Sorgenfreie IT mit uns!
Kontaktieren Sie uns gerne zu Fragen und Angeboten und wir werden schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten.
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Bild von mcmurryjulie auf Pixabay